Zwei Fußballfans hatten im Jahr 2007 nach einem Einsatz der Münchner
Polizei Anzeige gegen unbekannte Einsatzkräfte erstattet, die sie mit
Schlagstöcken und Pfefferspray angegriffen hatten. Obwohl festgestellt
wurde, dass die Vorwürfe zutrafen, wurde das Ermittlungsverfahren
schließlich eingestellt, weil die betreffenden Personen nicht identifiziert
werden konnten. Die beiden Fußballfans wandten sich daraufhin an den EGMR,
weil die Münchner Polizei nur unzureichend gegen ihre eigenen Kolleginnen
und Kollegen ermittelt hatte. Das Verfahren wurde unter anderem vom
Fanrechtefonds finanziell unterstützt.

Nunmehr stellte der Gerichtshof fest, dass die Rechte der Klagenden
verletzt wurden. Die Gründe gehen jedoch weit über den Einzelfall hinaus.
Konkret bemängelt die Jury, dass die maskierten Täterinnen oder Täter unter
den Polizeieinsatzkräften nicht identifizierbar waren, weil eine
individuelle Kennzeichnung fehlte. Dies führe faktisch zu einer
Straflosigkeit bei Rechtsverletzungen durch die Polizei. Bei den
Ermittlungen war versäumt worden, die eingesetzten Kräfte zu vernehmen;
Videomaterial war abhanden gekommen – für den Gerichtshof Beleg für die
fehlende Unabhängigkeit der Ermittlungen, denn für das Material war
diejenige Einheit verantwortlich, gegen die sich die Vorwürfe richteten.

„Auch heute, zehn Jahre nach jenem Einsatz, bestehen genau diese Mängel
bei der deutschen Polizei weitgehend weiter“, kritisiert ProFans-Sprecherin
Gloria Holborn und schlussfolgert: „Der Staat ist nun gefordert, die
Unabhängigkeit und Effizienz bei Ermittlungen gegen Polizeibedienstete
sicherzustellen sowie die Identifizierbarkeit zu gewährleisten.“
Pressesprecher Sig Zelt ergänzt: „Bürgerrechts- wie auch Fanorganisationen
fordern dies schon seit Langem. Es ist zu hoffen, dass die Bundesrepublik
Deutschland und die Länder nun endlich die überfälligen Konsequenzen
ziehen, um die Menschenrechte hierzulande zu wahren. Polizeieinsätze dürfen
keine rechtsfreien Räume sein!“

Den beiden betroffenen Fans wurde neben der Erstattung ihrer Auslagen ein
Schmerzensgeld zugesprochen.
 
ProFans, im November 2017

Quelle: www.profans.de