Donnerstag, 23. Februar 2017

Spruchbanderklärung 1.FSV Mainz 05 II



Anfang Februar hat sich das Bundeskabinett den lauten Forderungen der Polizeigewerkschaften gebeugt und eine Verschärfung des Strafrechts auf den Weg gebracht, die nun vom Bundesrat abgesegnet werden muss. Die Verschärfung sieht u. a. härtere Strafen bei tätlichen Angriffen gegen Polizeibeamte vor. So soll in Zukunft ein solcher Angriff mit einer Mindeststrafe von drei Monaten belegt werden. Betrachtet man die argumentative Basis sowie die Auswirkungen dieses Vorstoßes von Justizminister Maas, darf eine vehemente Kritik daran nicht ausbleiben, die im Wesentlichen an drei Kernpunkten festzumachen ist. 

 1.    Die Bestrafung von „tätlichen Angriffen“ umfasst neben schwereren Delikten wie Schlagen und das Werfen von Gegenständen auch leichtere Vergehen wie Schubsen. Dass eine solche Situation besonders während Großveranstaltungen (z.B. Fußballspiele) durchaus vorkommen kann, liegt in der Natur der Sache. Nach dem Gesetzentwurf führt das Wegschubsen eines Polizeibeamten im Falle einer Verurteilung nun mindestens zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten. Zudem ist vorgesehen, dass ein solches „Vergehen“ aus einer Gruppe heraus (z.B. aus dem Mob heraus beim Spiel) als besonders schwerer Fall bewertet wird, der wiederum härter zu bestrafen wäre. Wenn Herr Maas meint,  an dieser Stelle noch eine Kontur von Verhältnismäßigkeit erkennen zu können, sollte er vielleicht mal seine Brille putzen. 

 2.    Durch die Verschärfung der Sanktionierung von Straftaten gegenüber Polizisten wird diesen eine rechtliche Sonderposition gewährt, da Tätlichkeiten gegen Polizeibeamte härter bestraft werden, als gegen anderen Menschen. Somit wird Polizisten eine höhere Schutzwürdigkeit und Wertigkeit vor dem Gesetz gewährt, was angesichts der gesetzlichen Gleichbehandlung nicht nachvollziehbar ist. 

 3.    Die Argumentation für diese Verschärfung beruft sich auf vermeintlich stetig wachsende Zahlen der Gewalttaten gegenüber Polizisten, denen durch härtere Strafen Einhalt geboten werden soll. Doch wie alle polizeilichen Statistiken handelt es sich auch bei diesen Zahlen um politisch motiviert bewusst verdrehte Daten, die kritisch zu hinterfragen sind. So sind in der oft zitierten Zahl von 64.371 Straftaten gegen Polizisten im Jahr 2015 u.a. auch Beleidigungen und Bedrohungen in großer Menge enthalten, die von dem neuen Gesetz weder berührt werden, noch relevant dafür sind. Damit einher geht, dass der angemahnte Anstieg der Straftaten gegen Polizisten in erster Linie bei leichten Delikten wie Beleidigungen zu verzeichnen ist, während die Zahl schwerer Gewalttaten in Wirklichkeit rückläufig ist. Die Angabe von Gesamtzahlen ist ohne die notwendige Differenzierung ohne Aussagekraft. Darüber hinaus ist sich die kriminologische Forschung einig, dass härtere Strafen und Abschreckung schlicht unwirksam sind und die Rückfallquote von Straftätern mit der Härte der Sanktionierung (sprich Freiheitsentzug) stark ansteigt. 

Fasst man diese Punkte zusammen, muss der neue Gesetzentwurf wie folgt bewertet werden: Unverhältnismäßig, auf falschen Annahmen basierend und absolut ineffektiv. Es scheint, als würden die stetigen Jammertiraden von Wendt und Co. ihre Früchte tragen und die Politik vor dem Populismus in die Knie gehen. Bleibt zu hoffen, dass der Bundesrat den Einschätzungen und Bewertungen der kriminologischen Experten folgt und den Gesetzentwurf nicht bestätigt. Sonst müssen wir uns in Zukunft auf eine Welle von Freiheitsstrafen gegen Fußballfans in Deutschland einstellen. Klopf auf Holz!