Montag, 9. Februar 2015

Spruchbanderklärungen Chemnitz

Zum letzten Heimspiel gegen Chemnitz zeigten wir zwei Spruchbänder, welche sich auf Vorgänge zum Ende der Winterpause bezogen. Sicherlich handelt es sich bei den meisten betroffenen Personen nicht gerade um Menschen, zu denen unsere Gruppe in der Vergangenheit ein gutes Verhältnis gepflegt hat, dennoch war es uns wichtig unsere Meinung zum Vorgehen von Polizei und Verein in dieser Sache kundzutun.

Konkret geht es um eine konzentrierte Aktion der Polizei, in welcher mehr als 20 Wohnungen von MSV-Fans durchsucht worden sind. Anlass für die Aktion: Pyrotechnik beim Gastspiel unserer Zebras in Münster. In den letzten Jahren haben auch wir als Gruppe an der (mittlerweile eingeschlafenen) Kampagne „Pyrotechnik legalisieren, Emotionen respektieren“ mitgewirkt, unser Standpunkt zum Thema Pyrotechnik als Stilmittel der Fankultur dürfte klar sein. Sicherlich lässt sich kritisch diskutieren, ob die Aktion in Münster in allen Punkten den selbstgesteckten Anforderungen der Kampagne an eine sichere Durchführung von „Pyroaktionen“ genügen würde. Doch das steht für uns in diesem Punkt nicht zur Debatte und rechtfertigt unserer Meinung nach in keiner Weise den krassen Eingriff in die Privatsphäre von 20 Personen. Dieser stellt für uns ein neues Ausmaß von Repression dar, welches in Deutschland schon seine Vergleiche suchen muss und in dieser Form jeglicher Grundlage entbehrt. 
Bedenkt man, dass in mittlerweile stetig wiederkehrender Regelmäßigkeit Vertreter der Polizeigewerkschaften in diversen Medien über Personalmangel und die hohe Auslastung der „Kollegen“ klagen, lässt sich leicht die Vermutung aufstellen, dass hier dringend etwas gesucht wurde, um der Öffentlichkeit einen Erfolg zu präsentieren, mit dem solche Statements gerechtfertigt werden können oder gar um von der eigenen Unfähigkeit in anderen Bereichen abzulenken.
Generell scheint gerade die Polizei in Duisburg das Mittel der Hausdurchsuchung inflationär und in völlig unangemessener Form anzuwenden. Deswegen wollen wir mit unserem Spruchband dazu aufrufen Hausdurchsuchungen oder andere Instrumente polizeilicher Arbeit kritisch bezüglich ihrer Angemessenheit und Rechtmäßigkeit zu hinterfragen.

Inwiefern die zeitgleich ausgesprochenen Stadionverbote ihre „Rechtmäßigkeit“ besitzen, wollen wir hier nicht weiter zur Debatte stellen, da wir auch keine genauen Einblicke in die Vorfälle haben. Wir wagen aber auch hier Zweifel daran zu hegen, ob in allen Fällen der Unschuldsvermutung ausreichend Rechnung getragen wurde. Zumal alle SVs auch vorläufig und somit vor dem feststellen einer Schuld seitens eines Gerichtes ausgesprochen wurden. Denn solange gilt in Deutschland sonst das Prinzip der Unschuldsvermutung.
Womit wir auch schon beim Verhalten des Vereins MSV Duisburg (bzw. dessen Stellvertreter in Person von Pressesprecher Martin Haltermann) wären. Die Unschuldsvermutung vollkommen außer Acht lassend wird, von dieser Stelle aus, der Polizei Duisburg öffentlich zu einem völlig überzogenen Einsatz gratuliert. Somit wurde das Vorgehen der Behörden gegen eine ganze Gruppe von Fans, anstatt gegen einzelne Täter, unterstützt und gutgeheißen. Frei nach dem Motto: Bestrafen wir einfach mal alle, wird schon die Richtigen treffen.
Weiterhin nehmen wir kritischen Bezug auf die geäußerte Absicht, die vom DFB ausgesprochene Strafe an die ermittelten „Täter“ weiterzugeben. Zu dieser, vom MSV bereits mehrfach angedrohten Methode, haben wir uns bereits vor einiger Zeit geäußert. Unser Statement dazu ist unter folgendem Link nachzulesen: http://stimmungsblock.blogspot.de/2013/ ... legen.html.

Ergänzend müssen wir allerdings hinzufügen, dass diese Praxis mittlerweile einem vom DFB herausgegebenen „9 Punkte Plan“ zur „Verfolgung und Ahndung von Zuschauerverhalten“ entspricht. Was dort unter Punkt 7 als „generalpräventive“ Maßnahme beschrieben wird, stellt in der Realität eine zusätzliche Bestrafung dar. In dieser werden (teilweise selbstauferlegte) Strafen für "Wirtschaftsunternehmen" mit einem Umsatz von mehreren Millionen Euro oftmals uneingeschränkt an Privatpersonen weitergegeben. Solch ein Vorgehen führt zu einem enormen finanziellen Schaden bei den Verurteilten, der dem Vergehen meist in keiner Weise gerecht wird, und so auch zur Zerstörung ganzer Existenzen führen kann. Dass zur Verhinderung von strafrechtlichen Bagatellen mittlerweile zu solchen Mitteln gegriffen wird, ist aus unserer Sicht stark verurteilenswert.